Info und Ablauf der Warmbader Heilverfahren
Wie komme ich zu einem stationären 3-wöchigen Kuraufenthalt?
Mit den meisten Versicherungsträgern bestehen entsprechende Verträge, die eine Kostenübernahme der Kur vorsehen. Ihr Hausarzt bzw. behandelnder Arzt ist Ihnen bei der Erstellung des Antrages für ein 3-wöchiges stationäres Heilverfahren (Kur) behilflich. Ihr zuständiger Pflichtversicherungsträger bearbeitet das Bewilligungsverfahren und leistet nach der Bewilligung vollen Kostenersatz der 3-wöchigen stationären Kur (ausgenommen Selbstbehalt). Nach der Bewilligung des Pflichtversicherungsträgers erhalten Sie dann von uns ein Schreiben mit allen Informationen zum Antritt Ihres Kuraufenthaltes.
Wie kann ich einen Kurkostenzuschuss für eine 3-wöchige Kur beantragen?
Der Antrag für einen Kurkostenzuschuss muss durch Ihren Hausarzt bzw. behandelnden Arzt gestellt werden. Ihr zuständiger Pflichtversicherungsträger bearbeitet das Bewilligungsverfahren. Nach der Bewilligung für einen Kurkostenzuschuss erhalten Sie nach Vorlage der Kurrechnung, der Aufenthaltsbestätigung und des Arztberichtes den bewilligten Zuschuss vom Versicherungsträger.
Sollte keine Direktverrechnung möglich sein?
Ihr Hausarzt bzw. behandelnder Arzt verschreibt Ihnen die notwendigen Therapien. Dazu muss eine Bewilligung durch den Chefarzt eingeholt werden. Nach Vorlage der bezahlten Rechnung und des bewilligten Verordnungsscheines bei der Versicherungsanstalt erfolgt die Kostenrückerstattung.
Kurantritt, Unterbringung & Terminreservierung?
Nach der Bewilligung des Pflichtversicherungsträgers erhalten Sie von uns ein Schreiben. Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen unser Reservierungsbüro gerne von Montag bis Donnerstag von 08:00-13:00 Uhr, Freitag von 08:00-12:00 Uhr unter der Telefonnummer: 04242-3001-4450 zur Verfügung.
Verrechnung & Verträge
Die qualitativ hochwertige Therapie im Kurzentrum Therme Warmbad wird von den meisten Sozialversicherungen anerkannt. Möglich sind Rückvergütungen beziehungsweise direkte Verrechnung mit den zuständigen Kranken- und Pensionsversicherungen.
Über die Möglichkeiten der ambulanten Therapie auf Krankenschein sowie die Bezuschussung oder Vollübernahme von stationären Kuren in einem unserer Vertragshotels oder in unserer Reha-Abteilung informieren wir Sie gerne.
Jede Therapie und präventive Kur ist selbstverständlich auch privat buchbar. Wenn Sie unsere Leistungen – ohne Kostenübernahme Ihrer Sozialversicherung – in Anspruch nehmen wollen, sind Sie bei uns herzlich willkommen.
Bitte erkundigen Sie sich an der Rezeption nach den Möglichkeiten eines privaten Kuraufenthalts.
Wie stelle ich einen Antrag auf Gesundheitsvorsorge AKTIV oder ein Kurheilverfahren?
Ihr behandelnder (Fach-)Arzt hat das entsprechende Antragsformular, welches Sie gemeinsam ausfüllen. Den Antrag senden Sie an den für Sie zuständigen Kostenträger.
Unser Tipp: Eine umfassende medizinische Begründung der Notwendigkeit durch den behandelnden (Fach-)Arzt bildet eine gute und auch notwendige Grundlage für eine Bewilligung Ihres Antrags auf Gesundheitsvorsorge AKTIV oder Kur.
Wie wird der Antrag geprüft und genehmigt?
Ihr zuständiger Kostenträger wird nach Posteingang Ihren Anspruch auf GVA bzw. Kur prüfen. Es kann sein, dass Sie zu einer Begutachtung, z.B. durch den medizinischen Dienst, eingeladen werden. Ein abschließender Entscheid geht Ihnen schriftlich zu.
Kann ich Warmbad-Villach im Antrag als Wunscheinrichtung angeben?
Ja, Sie haben dazu auf Seite 2 im Antragsformular die Möglichkeit. Dies ist sogar sinnvoll, wenn Ihr behandelnder (Fach-)Arzt und Sie Warmbad-Villach als idealen Zielort entsprechend Ihrer Indikation ausgewählt haben. Ein zusätzliches Argument ist häufig auch unser ortsgebundenes Heilmittel „das Thermalwasser“.
Was ist das BESONDERE des ortsgebundenen Heilmittel/Heilwasser?
Einzigartig in Europa – im Thermalurquellbecken schwimmen Sie direkt über dem Quellursprung.
Die Austrittsfläche ist so groß, dass ihr natürlicher Quellschacht als Hallenbad genutzt wird. Dementsprechend wirkungsvoll sind daher auch die Heilkräfte der Warmbader Quellen.
Es handelt sich um ein AKRATISCHES THERMALES WASSERVORKOMMEN ("Akratothermen = Wildwässer"), das als CALCIUM-MAGNESIUM-HYDROGENCARBONAT-TYP zu bezeichnen ist.
Was sind die INDIKATIONEN für einen Aufenthalt in Warmbad-Villach?
Anerkannte positive Wirkungen des Thermalwassers zeigen sich grundsätzlich bei folgenden Krankheitsbildern:
- chronisch-entzündliche und rheumatische Erkrankungen
- funktionelle und degenerative Wirbelsäulen- und Gelenkserkrankungen
- nach traumatischen Schäden am Bewegungsapparat
- Lähmungen traumatischer und entzündlicher Genese
- Neuralgien
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck
- Psychovegetative Syndrome, auch zur Unterstützung psychotherapeutischer Maßnahmen
- Spastische Lähmungen
- Rehabilitation nach orthopädischen Operationen wie Hüft- oder Knieendoprothesen sowie Wirbelsäulenoperationen
- hormonelle Regulationsstörungen
Vorbeugende Wirkungen des Thermalwassers zeigen sich ebenso gegen:
- Abnützung und Beweglichkeitsverlust der Wirbelsäule und der Gelenke
- Muskelverspannung und Muskelschwäche
- Durchblutungsstörungen
- Übergewicht und Kreislaufschwäche infolge Bewegungsmangels
- Psychovegetative Dysregulationen wie Stresszustände oder Depression
Wie erfolgt die Unterbringung?
Ihr Aufenthalt in Warmbad-Villach dauert in der Regel 22 Tage. Nachdem der genehmigte Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie Informationen zu unseren Häusern, sowie einen Fragebogen, wo Sie uns Ihre Wünsche bezüglich der Unterbringung bitte bekannt geben.
Welche Häuser habe ich zur Auswahl?
Hotel Josefinenhof
Hotel Warmbaderhof
Hotel Karawankenhof
Gästehaus Warmbad
Muss ich für die Unterbringung in einem Einzelzimmer aufzahlen?
Nein.
Ist ein Splitting des Aufenthalts möglich?
Seit Jänner 2022 kann die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) nur mehr 3 Wochen am Stück in Anspruch genommen werden.
Kann meine Partnerin/mein Partner mitkommen?
„Sehr gerne!
Möchte Ihre Begleitung ebenfalls eine GVA bzw. Kur in Anspruch nehmen, ist hierfür ebenfalls ein Antrag auf Bewilligung beim zuständigen Versicherungsträger erforderlich.“
Private Begleitperson
Bitte teilen Sie uns bereits vor Ihrer Anreise mit, ob Sie in Begleitung einer privaten Begleitperson anreisen oder während Ihres Aufenthaltes Besuch erwarten.
In all unseren Häusern stehen Ihnen attraktive Angebote für Begleitpersonen zur Verfügung.
Kann ich mein Haustier mitbringen?
Hunde sind bei uns gegen eine tägliche Gebühr im Hotel Warmbaderhof und Karawankenhof willkommen.
Aufgrund der hohen Anzahl an Therapieeinheiten im Rahmen Ihres Heilverfahrens und aus Rücksichtnahme gegenüber anderen Hotelgästen möchten wir darauf hinweisen, dass es notwendig ist, dass Ihr Hund daran gewöhnt ist, ruhig und alleine im Zimmer zu bleiben.
Die Mitnahme von Hunden und sonstigen Tieren ist in unseren Therapiestationen nicht gestattet.
Ausnahme: Assistenzhunde ausschließlich in den Bereichen der vom Hundehalter in Anspruch genommenen Therapie.
Wann soll ich anreisen/abreisen?
Informationen zu Ihrer Anreise erhalten Sie in Ihrer Reservierungsbestätigung. Am Abreisetag ist das Zimmer bis 11.00 Uhr freizugeben.
Was muss ich mitbringen?
- Badebekleidung und Badeschuhe für den Thermalbereich
- Trainingsbekleidung
- Turnschuhe für den Innenbereich
- Festes Schuhwerk bzw. Turnschuhe für den Außenbereich
- Sportliche Bekleidung für Outdoor-Aktivitäten (wind- und wasserfest)
- Sportlich-legere Kleidung für die Mahlzeiten
- Persönliche Toilettenartikel
- Frotteewäsche für den Wellnessbereich, Bademantel
- Bei Bedarf: Spezialpolster (Nackenpolster, Nackenrolle, Entlastungsrolle)
- Pulsuhr (wenn vorhanden)
- Nordic Walking Stöcke (werden nur im Rahmen der Therapie zur Verfügung gestellt)
- E-Card
- Aktuelle Röntgenbilder und Befunde
- Bei Bedarf: Medikamente
- Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte
Wie sind die Therapiezeiten?
Die Therapien beginnen frühestens um 07.00 Uhr und enden Montag bis Freitag spätestens um 17.00 Uhr und Samstag um 12.00 Uhr. Die Therapien werden über den Tag verteilt eingeteilt.
Bekomme ich eine Aufenthaltsbestätigung?
Unsere GVA- bzw. Kurpatienten erhalten am Abreisetag beim Check Out an der Rezeption (ab 07.00 Uhr) eine Aufenthaltsbestätigung in doppelter Ausfertigung.