Info und Ablauf der Warmbader Heilverfahren
Wie komme ich zu einem stationären 3-wöchigen Kuraufenthalt?
Mit den meisten Versicherungsträgern bestehen entsprechende Verträge, die eine Kostenübernahme der Kur vorsehen. Ihr Hausarzt bzw. behandelnder Arzt ist Ihnen bei der Erstellung des Antrages für ein 3-wöchiges stationäres Heilverfahren (Kur) behilflich. Ihr zuständiger Pflichtversicherungsträger bearbeitet das Bewilligungsverfahren und leistet nach der Bewilligung vollen Kostenersatz der 3-wöchigen stationären Kur (ausgenommen Selbstbehalt). Nach der Bewilligung des Pflichtversicherungsträgers erhalten Sie dann von uns ein Schreiben mit allen Informationen zum Antritt Ihres Kuraufenthaltes.
Wie kann ich einen Kurkostenzuschuss für eine 3-wöchige Kur beantragen?
Der Antrag für einen Kurkostenzuschuss muss durch Ihren Hausarzt bzw. behandelnden Arzt gestellt werden. Ihr zuständiger Pflichtversicherungsträger bearbeitet das Bewilligungsverfahren. Nach der Bewilligung für einen Kurkostenzuschuss erhalten Sie nach Vorlage der Kurrechnung, der Aufenthaltsbestätigung und des Arztberichtes den bewilligten Zuschuss vom Versicherungsträger.
Sollte keine Direktverrechnung möglich sein?
Ihr Hausarzt bzw. behandelnder Arzt verschreibt Ihnen die notwendigen Therapien. Dazu muss eine Bewilligung durch den Chefarzt eingeholt werden. Nach Vorlage der bezahlten Rechnung und des bewilligten Verordnungsscheines bei der Versicherungsanstalt erfolgt die Kostenrückerstattung.
Kurantritt, Unterbringung & Terminreservierung?
Nach der Bewilligung des Pflichtversicherungsträgers erhalten Sie von uns Ihre Bestätigung zum Antritt der Kur. Für Fragen stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Verrechnung & Verträge
Die qualitativ hochwertige Therapie im Kurzentrum Therme Warmbad wird von den meisten Sozialversicherungen anerkannt. Möglich sind Rückvergütungen beziehungsweise direkte Verrechnung mit den zuständigen Kranken- und Pensionsversicherungen.
Über die Möglichkeiten der ambulanten Therapie auf Krankenschein sowie die Bezuschussung oder Vollübernahme von stationären Kuren in einem unserer Vertragshotels oder in unserer Reha-Abteilung informieren wir Sie gerne.
Jede Therapie und präventive Kur ist selbstverständlich auch privat buchbar. Wenn Sie unsere Leistungen – ohne Kostenübernahme Ihrer Sozialversicherung – in Anspruch nehmen wollen, sind Sie bei uns herzlich willkommen.
Bitte erkundigen Sie sich an der Rezeption nach den Möglichkeiten eines privaten Kuraufenthalts.
Wie stelle ich einen Antrag auf Gesundheitsvorsorge AKTIV oder ein Kurheilverfahren?
Ihr behandelnder (Fach-)Arzt hat das entsprechende Antragsformular, welches Sie gemeinsam ausfüllen. Den Antrag senden Sie an den für Sie zuständigen Kostenträger.
Unser Tipp: Eine umfassende medizinische Begründung der Notwendigkeit durch den behandelnden (Fach-)Arzt bildet eine gute und auch notwendige Grundlage für eine Bewilligung Ihres Antrags auf Gesundheitsvorsorge AKTIV oder Kur.
Wie wird der Antrag geprüft und genehmigt?
Ihr zuständiger Kostenträger wird nach Posteingang Ihren Anspruch auf GVA bzw. Kur prüfen. Es kann sein, dass Sie zu einer Begutachtung, z.B. durch den medizinischen Dienst, eingeladen werden. Ein abschließender Entscheid geht Ihnen schriftlich zu.
Kann ich Warmbad-Villach im Antrag als Wunscheinrichtung angeben?
Ja, Sie haben dazu auf Seite 2 im Antragsformular die Möglichkeit. Dies ist sogar sinnvoll, wenn Ihr behandelnder (Fach-)Arzt und Sie Warmbad-Villach als idealen Zielort entsprechend Ihrer Indikation ausgewählt haben. Ein zusätzliches Argument ist häufig auch unser ortsgebundenes Heilmittel „das Thermalwasser“.
Was ist das BESONDERE des ortsgebundenen Heilmittel/Heilwasser?
Einzigartig in Europa – im Thermalurquellbecken schwimmen Sie direkt über dem Quellursprung.
Die Austrittsfläche ist so groß, dass ihr natürlicher Quellschacht als Hallenbad genutzt wird. Dementsprechend wirkungsvoll sind daher auch die Heilkräfte der Warmbader Quellen.
Es handelt sich um ein AKRATISCHES THERMALES WASSERVORKOMMEN ("Akratothermen = Wildwässer"), das als CALCIUM-MAGNESIUM-HYDROGENCARBONAT-TYP zu bezeichnen ist.
Was sind die INDIKATIONEN für einen Aufenthalt in Warmbad-Villach?
Anerkannte positive Wirkungen des Thermalwassers zeigen sich grundsätzlich bei folgenden Krankheitsbildern:
- chronisch-entzündliche und rheumatische Erkrankungen
- funktionelle und degenerative Wirbelsäulen- und Gelenkserkrankungen
- nach traumatischen Schäden am Bewegungsapparat
- Lähmungen traumatischer und entzündlicher Genese
- Neuralgien
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck
- Psychovegetative Syndrome, auch zur Unterstützung psychotherapeutischer Maßnahmen
- Spastische Lähmungen
- Rehabilitation nach orthopädischen Operationen wie Hüft- oder Knieendoprothesen sowie Wirbelsäulenoperationen
- hormonelle Regulationsstörungen
Vorbeugende Wirkungen des Thermalwassers zeigen sich ebenso gegen:
- Abnützung und Beweglichkeitsverlust der Wirbelsäule und der Gelenke
- Muskelverspannung und Muskelschwäche
- Durchblutungsstörungen
- Übergewicht und Kreislaufschwäche infolge Bewegungsmangels
- Psychovegetative Dysregulationen wie Stresszustände oder Depression
Wie erfolgt die Unterbringung?
Ihr Aufenthalt in Warmbad-Villach dauert in der Regel 22 Tage. Nachdem der genehmigte Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie Informationen zu unseren Häusern, sowie einen Fragebogen, wo Sie uns Ihre Wünsche bezüglich der Unterbringung bitte bekannt geben.
Welche Häuser habe ich zur Auswahl?
Hotel Josefinenhof
Hotel Warmbaderhof
Hotel Karawankenhof
Gästehaus Warmbad
Muss ich für die Unterbringung in einem Einzelzimmer aufzahlen?
Nein.
Ist ein Splitting des Aufenthalts möglich? *
Nicht alle erwerbstätigen Menschen können drei Wochen am Stück vom Arbeitsplatz fernbleiben. Manchmal ist dies aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich. Daher bietet die Pensionsversicherungsanstalt für die Gesundheitsvorsorge Aktiv (nur für Erwerbstätige) die Möglichkeit des Splittings an. Zunächst zwei Wochen am Stück und die verbleibende Woche kann innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Maßnahme absolviert werden.
* Wird derzeit laut Vorgaben der Pensionsversicherungsanstalt aufgrund von Covid-19 nicht angeboten.
Kann meine Partnerin/mein Partner mitkommen?
- Ein Aufenthalt einer Begleitperson ist möglich.
- Anreise Montag bis Donnerstag
- Bei der Aufnahme erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test in Höhe von Euro 100,-. Gerne kann ein PCR-Test von zu Hause mitgebracht werden. Dieser darf bei der Anreise nicht älter als 48 Stunden sein. Dann ist eine Anreise auch Montag bis Sonntag möglich.
- Es gelten dieselben Verhaltensregeln wie für einen GVA-, Kur- oder Reha-Aufenthalt.
Kann ich mein Haustier mitbringen?
Hunde sind bei uns gegen eine tägliche Gebühr im Hotel Warmbaderhof und Karawankenhof WILLKOMMEN.
Aufgrund der hohen Anzahl an Therapieeinheiten im Rahmen Ihres Heilverfahrens und aus Rücksichtnahme gegenüber anderen Hotelgästen möchten wir darauf hinweisen, dass es notwendig ist, dass Ihr Hund daran gewöhnt ist, ruhig und alleine im Zimmer zu bleiben.
Wann soll ich anreisen/abreisen?
Informationen zu Ihrer Anreise erhalten Sie in Ihrer Reservierungsbestätigung. Am Abreisetag ist das Zimmer bis 11.00 Uhr freizugeben.
Was muss ich mitbringen?
- Badebekleidung und Badeschuhe für den Thermalbereich
- Trainingsbekleidung
- Turnschuhe für den Innenbereich
- Festes Schuhwerk bzw. Turnschuhe für den Außenbereich
- Sportliche Bekleidung für Outdoor-Aktivitäten (wind- und wasserfest)
- Sportlich-legere Kleidung für die Mahlzeiten
- Persönliche Toilettenartikel
- Frotteewäsche für den Wellnessbereich, Bademantel
- Bei Bedarf: Spezialpolster (Nackenpolster, Nackenrolle, Entlastungsrolle)
- Pulsuhr (wenn vorhanden)
- Nordic Walking Stöcke (werden nur im Rahmen der Therapie zur Verfügung gestellt)
- E-Card
- Aktuelle Röntgenbilder und Befunde
- Bei Bedarf: Medikamente
- Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte
Wie sind die Therapiezeiten?
Die Therapien beginnen frühestens um 7.30 Uhr und enden Montag bis Freitag spätestens um 17.00 Uhr und Samstag um 12.00 Uhr. Die Therapien werden über den Tag verteilt eingeteilt.
Bekomme ich eine Aufenthaltsbestätigung?
Unsere GVA- bzw. Kurpatienten erhalten am Abreisetag bei Abgabe des Therapieplans und des Zimmerschlüssels/Zimmerkarte an der Rezeption ab 07.00 Uhr eine Aufenthaltsbestätigung in doppelter Ausfertigung.
Ich habe bereits einen Termin für ein Heilverfahren. Bleibt dieser Termin bestehen?
Aufgrund von Vorgaben der Regierung bzw. der Sozialversicherungen und auch aus organisatorischen Gründen kann es zu einer Verschiebung Ihres Aufenthaltes kommen. Unsere Mitarbeiter der Reservierungsabteilung würden Sie im Anlassfall kontaktieren.
Welche Verhaltensempfehlungen gelten für meinen GVA-, Kuraufenthalt in der Einrichtung?
(Stand 08.11.2021)
- keine Ausgänge mit mehreren Personen
- kein Besuch von Lokalen
- das Tragen einer FFP2 Maske
- das Einhalten der Abstandsregeln
- das Einhalten der Hygienevorgaben
- kein Aufenthalt in Betriebsstätten des Gastgewerbes
- kein Besuch von Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen außerhalb der Kranken- bzw. Kuranstalt
Erfolgt bei Aufnahme in der Einrichtung ein PCR-Test (Stand 08.11.2021)?
Wenn Sie keinen gültigen 2 G Nachweis haben wir bei der Aufnahme ein Rachen- oder Nasenabstrich für einen PCR-Test (kostenlos) abgenommen. Bis zum Einlangen des Testergebnisses dürfen Sie Ihr Zimmer nicht verlassen. Nach Einlangen eines negativen Testergebnisses wird die Isolation sofort aufgehoben.