Info und Ablauf der Rehabilitation
Sie haben noch Fragen rund um Ihren Reha-Aufenthalt? Wir beantworten Ihnen die meistgestellten Fragen und Unklarheiten und geben Tipps für Ihren Aufenthalt.
FAQ
Wer hat Anspruch auf Rehabilitation?
Jeder Versicherte hat Anspruch auf Rehabilitation nach operativen Eingriffen oder Erkrankungen. Der zuständige Kostenträger ist entweder:
- Die Pensionsversicherung zur Verhinderung des Eintrittes der geminderten Arbeitsfähigkeit
- Die Unfallversicherung zur Verhinderung der Verminderung der Erwerbstätigkeit
- Die Krankenversicherung zur Vermeidung der Pflegebedürftigkeit
Wie stelle ich einen Antrag zur Rehabilitation?
Den Antrag zur Rehabilitation an den Kostenträger muss der behandelnde Arzt frühzeitig stellen, um eine Aufnahme in die Rehabilitation zum optimalen Zeitpunkt zu gewährleisten. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, er wird für Sie den Antrag zur Rehabilitation an den zuständigen Kostenträger stellen.
Wie verläuft die Antragstellung?
Nach Genehmigung des Antrages zur Rehabilitation durch den Kostenträger erhalten Sie von uns in einem Schreiben alle Informationen zum Antritt der Rehabilitation.
Verträge und Verrechnungen
Für die Rehabilitation nach Operationen oder die allgemeine Rehabilitation erfolgt die Zuweisung nach ärztlicher Empfehlung bzw. durch in- oder ausländische Sozialversicherungsträger. Die frühzeitige Anmeldung (noch während des Aufenthalts in einem Akutspital) ist sinnvoll, um eine Übernahme in die Rehabilitation in Warmbad-Villach zum geeignetsten Zeitpunkt zu gewährleisten.
Direktverrechnung für stationäre Rehabilitation
Die Rehabilitation nach Operationen über die Sozialversicherung dauert drei Wochen und kann bei Bedarf verlängert werden. Das Rehabzentrum hat Verträge und damit eine Direktverrechnung mit sämtlichen für die Rehabilitation zuständigen Versicherungsträgern.
Wie lange dauert eine Rehabilitation?
Die Rehabilitationsdauer beträgt 3 Wochen. Aus medizinischen Gründen kann die Verlängerung Ihres Aufenthaltes beantragt werden.
Was passiert nach der Rehabilitation?
Ein ausführlicher Arztbrief wird Ihnen, dem Kostenträger – und auf Wunsch auch dem Arzt Ihres Vertrauens – zugesandt.
Bitte vergessen Sie auch nicht auf die selbstständige Weiterführung der Heilgymnastik nach der Entlassung und arbeiten Sie an den definierten Therapiezielen weiter. Sie erhalten von uns einen individuell auf Sie abgestimmten Trainingsplan.
Was passiert nach der Entlassung?
Das Entlassungsmanagement wird rechtzeitig mit Ihnen und Ihren Angehörigen abgestimmt, um Sie für die häusliche Pflege sicher und gut vorzubereiten. Wir unterstützen Sie dabei, die in der Therapie erlernten Funktionen und Fähigkeiten im Alltag umzusetzen.
Auf Wunsch stellen wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen gemeinsam eine Pflegeempfehlung zusammen, die alle Maßnahmen umfasst, die für eine kontinuierliche Fortführung der Pflege notwendig sind.
Was sollte Ihr Reisegepäck enthalten?
Bei Antritt des Rehabilitationsaufenthaltes sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen und bei der Anfangsuntersuchung dem Arzt vorlegen:
- Aktuelle Röntgenbilder des zu rehabilitierenden Bereiches
- Operationsbericht
- Arztbrief
- Ihre E-Card
- Übliche Bekleidung für mindestens 3 Wochen / für Freizeitaktivitäten feste Schuhe
- persönliche Toiletteartikel / Fön usw.
- Trainings-/Jogginganzug und Sportschuhe (mit heller Profilsohle für die medizinische Trainingstherapie)
- Bademantel, Badehose oder Badeanzug, Badeschuhe, Badetücher für Hallenbad, Freibad und Sauna
- Reisewecker
Wird auf Lebensmittelallergien/Lebensmittelintoleranzen Rücksicht genommen?
Selbstverständlich – gerne erstellt Ihnen unser Team der Diätologie einen Speiseplan, der auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Bitte vergessen Sie nicht, diesbezügliche medizinische Unterlagen zum Aufenthalt mitzubringen.
Was sollte besser zu Hause bleiben?
- Größere Bargeldbeträge
- Teurer Schmuck
- Andere Wertgegebstände
- Wichtig! Für die Aufbewahrung Ihre Wertsachen steht im Zimmer einen Möbelsafe zur Verfügung. Die Haftung für Verluste von Wertgegenständen im Zimmer ist ausgeschlossen.
Welche Kosten werden übernommen?
Für gesetzlich Versicherte in Österreich werden die Kosten für einen stationären Aufenthalt bis auf einen festgelegten Selbstbehalt vom Kostenträger übernommen. Der Selbstbehalt ist von Ihnen bei uns vor Ort zu entrichten und wird von uns an Ihren Kostenträger übermittelt. Die SVS verrechnet diesen direkt mit Ihnen.
Private Rehabilitation
Jede Therapie und präventive Kur ist selbstverständlich auch privat buchbar. Wenn Sie unsere Leistungen – ohne Kostenübernahme Ihrer Sozialversicherung – in Anspruch nehmen wollen, sind Sie bei uns herzlich willkommen. Bitte erkundigen Sie sich an der Rezeption nach den Möglichkeiten der privaten Rehabilitation.

Kontakt und Terminvergabe
Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag ist unser Büro geschlossen.
Tel +43 (0) 4242-3001 DW 4448 oder DW 4450
Fax +43 (0) 4242-3001-4888
E-Mail verwaltung.kurzentrum@warmbad.at